AGB Glashütte Bramsche

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen jeglicher Art

Stand: September 2022

 

Sehr geehrte Gäste,

wir freuen uns, dass Sie sich bei Ihrem Fest für unsere Glashütte interessieren.

Vor Ihrer Buchung möchten wir für Ihre entspannte Planung und einen reibungslosen Ablauf Ihrer Feier noch ein paar Dinge mit Ihnen vereinbaren. Und haben diese in unseren AGBs für Sie zusammengefasst:

 

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für die Überlassung von Räumen zur Durchführung von Veranstaltungen, sowie für alle mit diesen zusammenhängen weiteren Leistungen und Lieferungen. Sie gelten weiterhin für alle Einrichtungen des Veranstaltungsortes, sowie den dazugehörigen Außenanlagen. Ein reines Anmieten der Räumlichkeiten ist ohne Abnahme gastronomischer Leistungen nicht möglich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstaltungsortes gelten im Zusammenhang mit Absprachen und den von uns erstellten Angeboten, Ablaufplan für Hochzeiten, Familienfeiern und Firmenveranstaltungen.

 

  1. Vertragsabschluss

Vertragspartner sind die Glashütte Bramsche, nachstehend auch „wir“ oder „Veranstaltungsort“ genannt, sowie der Gast alt Privatperson oder eine Firma, vertreten durch deren Ansprechpartner.

 

  1. Terminbuchung

Der Gast bucht eine Hochzeit, private Feier oder Firmenveranstaltung zum größten Teil EXKLUSIV, das heißt ausschließlich ihm wird der von ihm gewünschte Raum zu seinem Wunschtermin zur Verfügung gestellt. Dieser ist anderen Anfragen folglich unzugänglich.

Ein Termin ist erst dann verbindlich gebucht, wenn die vorab gegen Rechnung zu entrichtende Buchungspauschale von 750,- € auf unser Konto gutgeschrieben ist.

Für Firmenveranstaltungen gilt auch der wechselseitige Schriftverkehr (E-Mail), aus dem eindeutig die Buchungsabsicht hervorgeht.

Zu beachten ist, dass allein aus einer Terminanfrage (schriftlich oder telefonisch) noch keine Verbindlichkeit abzuleiten ist. Der Veranstaltungsort behält sich vor, einen Termin erst frei zu geben, wenn ihm die genauen Anforderungen und Wünsche des Gastes vorliegen und seinerseits schriftlich bestätigt sind.

Diese Buchungspauschale sichert dem Gast einen bestimmten Veranstaltungstermin. Erst nach Zahlungseingang, über den der Gast eine Bestätigung (Buchungsbestätigung) ausschließlich via E-Mail erhält, ist der Termin fix.

Die Summer der Buchungspauschale wird, bei Durchführung der Veranstaltung am gebuchten Termin, mit der Abschlussrechnung verrechnet. Bei Absage des Termins wird die Buchungspauschale in jedem Fall nicht zurückerstattet.

Terminumbuchungsabsichten sind dem Veranstaltungsort unbedingt schriftlich bist spätesten 180 Tage vor dem ursprünglichen Veranstaltungstermin mitzuteilen. Nach dieser Frist ist eine Terminumbuchung nicht mehr möglich und die Absage des gebuchten Termins wird ein Storno behandelt.

Bei fristgerechter Umbuchung, muss der Ersatztermin vom Veranstaltungsort schriftlich bestätigt sein.

Der Ersatztermin muss im selben Kalenderjahr liegen und kann nur bei Abnahme desselben Leistungsumfanges stattfinden.

Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt werden, fallen Stornierungskosten an.

 

  1. Anzahlung

12 Wochen nach Zahlung der Buchungspauschale ist eine veranstaltungsbezogene Anzahlung fällig. Diese beträgt 20,00 je angemeldetem Gast. Hierzu erhält der Kunde eine separate Rechnung. Die Anzahlung ist davon unabhängig, ob ein Angebot bereits vorliegt. Die Anzahlung wird bei Durchführung der Veranstaltung mit der finalen Rechnungssumme verrechnet.

 

 

  1. Angebotserstellung

Nach einem ausführlichen Absprachetermin (Planungsgespräch), wird dem Gast nach seinen Vorgaben und Wünschen ein schriftliches Angebot erstellt und per E-Mail an den Gast übersendet.

Sagt das Angebot dem Gast zu, so ist es eine verbindliche Zustimmung durch die Rücksendung eines von ihm unterschrieben Exemplars innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zu dokumentieren. Sollten Änderungen erforderlich sein, sind diese dem Veranstaltungsort schriftlich innerhalb derselben Frist kundzutun. Dieses erste Angebot, gilt auch ohne Rückmeldung seitens des Gastes nach spätestens 14 Tagen als akzeptiert uns ist damit ebenfalls verbindliche Grundlage für die Durchführung der Veranstaltung bzw. jeglicher Rechnungsstellung.

Dieses Angebot und eine erste Komplettänderung (beispielsweise von einer Pauschalbuchung zu einer Buchung im „Baukasten-System“, oder umgekehrt) sind kostenfrei. Jede weitere Änderung wird mit 45,00 € bei der Endabrechnung berücksichtigt.

Ein grundlegendes Angebot muss spätestens bis 12 Wochen nach der Terminbuchung gemeinsam erarbeitet sein.

 

  1. Gästezahl

Für die exklusive Buchung eines jeden Angebots gilt eine Mindestgästezahl von 50 Erwachsenen. Sonderregelungen können in Ausnahmefällen getroffen werden.

Grundsätzlich bei allen Veranstaltungen muss dem Veranstaltungsort spätestens 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin die Gästezahl verbindlich vorliegen.

Spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin muss dem Veranstaltungsort die Sitzordnung für das Eindecken verbindlich vorliegen.

 

  1. Kinder

Für Kinder gilt in den Gebäuden, auf dem gesamten Gelände und angrenzenden Flächen die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten. Selbst mitgebrachtes Spielzeug (z.B. Roller, …) ist bitte mind. 3 Tage vorher mit dem Veranstaltungsort abzustimmen.

 

  1. Fremd-Dienstleister

Bei der Buchung von Fremddienstleistern sind dem Veranstaltungsort Namen, Telefonnummer und Adresse in der Planungsphase mitzuteilen.

Gebuchte Dienstleister müssen am Veranstaltungstag auf- und abbauen.

Sonderregelungen können bis 3 Tage vor der Veranstaltung schriftlich getroffen werden und müssen vom Veranstaltungsort schriftlich bestätigt werden. Die Auf- und Abbauzeiten müssen mit dem Veranstaltungsort abgestimmt werden.

Die Versorgung der Fremddienstleister (z.B. Band, Fotografen, …) mit Getränken, kann auf Wunsch im Vorfeld gesondert abgesprochen werden. Andernfalls erhebt der Veranstaltungsort pro anwesende, zum Dienstleister gehörende Person den vollen Preis bei den Getränken.

 

  1. Feuerwerk und Dekoration

Feuerwerk/Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Konfetti, künstliche Blütenblätter, Streudekoration oder ähnliches sind in den Gebäuden, auf dem gesamten Gelände und den angrenzenden Flächen nicht gestattet. Sollten diese oder ähnliche Gegenstände doch zum Einsatz kommen, fällt in Abhängigkeit zur entstandenen Verunreinigung eine Gebühr für die Reinigung an.

Die gesamte Dekoration und Tischdekoration auf allen Tischen (einschl. Stehtische, Geschenketisch, Gartentische, auf den Toiletten, …) ist Eigentum des Hauses.

Das Anbringen von Dekoration an Wänden und Türen ist nicht gestattet.

 

  1. Getränke

Das Mitbringen von Getränken bei Veranstaltungen jeglicher Art, ist grundsätzlich nicht gestattet. Anderenfalls wird ein entsprechendes Korkgeld erhoben.

 

  1. Bereitstellung der Räumlichkeiten

Eine ½ Stunde vor Veranstaltungsbeginn können die Räumlichkeiten von den Gästen betreten werden.

Auf-, Abbau-, Anliefer- und Abholzeiten der vom Gastgeber gebuchten Dienstleister, sind mit dem Veranstaltungsort unbedingt abstimmen.

 

  1. Wertgegenstände

Auf Wertgegenstände, Geschenke, mitgebrachte Dekoration und Garderobe ist vom Gast selbst zu achten. Der Veranstaltungsort übernimmt keine Haftung.

 

  1. Hausmusikanlage

Die Hausmusikanlage des Veranstaltungsortes kann, so wie Sie von ihm angeboten wird, genutzt werden. Dies bedarf der vorherigen Absprache und muss im Angebot fixiert sein. Der Veranstaltungsort behält sich vor, seine Musikanlage selbst zu bedienen und die Lautstärke festzulegen.

 

  1. Haustiere

Generell ist das Mitbringen von Haustieren in das Gebäudeinnere des Veranstaltungsortes untersagt. Auf dem Gelände sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Für evtl. Schäden an Mensch, Mobiliar und Gebäude kommt der Haustierbesitzer auf.

 

  1. Stornierung

Eine Stornierung muss dem Veranstaltungsort unbedingt schriftlich mitgeteilt werden und ist erst nach Bestätigung durch den Veranstaltungsort wirksam.

Bei Stornierung der Veranstaltung wird die terminbezogene Buchungspauschale in jedem Falle nicht zurückerstattet.

Bei einer Stornierung der Veranstaltung bis 270 Tage vor dem Termin, verbleibt die Anzahlung hälftig beim Veranstaltungsort.

Bei Stornierung einer Veranstaltung bis 180 Tage vor dem Termin, verbleibt die Anzahlung komplett beim Veranstaltungsort.

Bei Stornierung einer Veranstaltung bis 90 Tage vor dem Termin, werden neben dem Einbehalten der Buchungspauschale, 20% der im Angebot fixierten gastronomischen Leistungen auf die im Angebot fixierte Personenzahl, unter Verrechnung der Anzahlung in Rechnung gestellt.

Bei Stornierung einer Veranstaltung bis 30 Tage vor dem Termin, werden neben dem Einbehalten der Buchungspauschale, 60% der im Angebot fixierten gastronomischen Leistungen auf die im Angebot fixierte Personenzahl, unter Verrechnung der Anzahlung in Rechnung gestellt.

Bei Stornierung einer Veranstaltung bis 10 Tage vor dem Termin, werden neben dem Einbehalten der Buchungspauschale, 80% der im Angebot fixierten gastronomischen Leistungen auf die im Angebot fixierte Personenzahl, unter Verrechnung der Anzahlung in Rechnung gestellt.

 

  1. Rücktritt

Der Veranstaltungsort ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt oder anderer von Veranstaltungsort nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist.

Veranstaltung unter Angabe falsche wesentlicher Tatsachen gebucht werden, hierzu gehört auch das Suggerierten von Zahlungsfähigkeit, obgleich diese nicht vorhanden ist oder der Veranstaltungsort begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Veranstaltungsortes in der Öffentlichkeit gefährden kann.

Bei berechtigtem Rücktritt des Veranstaltungsortes steht dem Kunden/Gast kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

 

 

  1. Corona 

Bei einer Terminverschiebung wegen einer nachweislichen Covid19 Erkrankung des Brautpaares wird die bereits geleistete Anzahlung zurückerstattet.

Die Buchungsgebühr bleibt bestehen und wird bei einem späteren Ausweichstermin verrechnet.

Wenn die Veranstaltung aufgrund eines behördlichen Verbots nicht stattfinden kann, werden keine Stornokosten verlangt.

Der Veranstaltungsort gewährleistet alle zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Hygiene-Schutzmaßnahmen.

Der Gast und alle zu seiner Gesellschaft gehörenden Personen verpflichten sich zur Einhaltung aller zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Hygiene-Schutzmaßnahmen. Der Gast und seine Gesellschaft werden vom Veranstaltungsort auf die Einhaltung der Maßnahmen hingewiesen.

Bei Nichteinhaltung aller zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Hygiene-Schutzmaßnahmen, ist der Veranstaltungsort berechtigt, eine Veranstaltung vorzeitig zu beenden.

 

  1. Sonstiges

Erforderliche Preiserhöhungen behält sich der Veranstaltungsort vor.

Die Bewirtungsrechnungen des Veranstaltungsortes werden vorzugsweise per E-Mail versendet uns sind sofort, spätestens jedoch 7 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

Eine Kartenzahlung vor Ort ist nicht möglich.

Säumige Schuldner verursachen hohen Verwaltungsaufwand sowie Kapitalkosten. Dies ist nicht in den Kalkulationen enthalten. Deshalb gilt: Bei Zahlungsverzug werden Bankgebühren, Mahnkosten sowie Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

Sollte durch den Gast oder zur Gesellschaft gehörende Personen Schäden am Inventar, der Dekoration u. dgl.) durch denselben Personenkreis entwendet werden, so werden Reparaturkosten und Wiederbeschaffungskosten zzgl. einer angemessenen Aufwandpauschale dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.

Die Bestimmungen gelten auch für alle zur Gesellschaft des Gastes gehörende Personen.

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder der Antragsannahme für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Veranstaltungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Veranstaltungsortes. Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Bitte Drucken Sie die AGB aus und schicken diese an uns unterschrieben zurück.