Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Veranstaltungen in der Eventmanufaktur Glashütte Bramsche

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Veranstaltungsräumen der Glashütte Bramsche zur Durchführung von Hochzeiten, Familienfeiern, Geburtstagen, Firmenveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen sowie für alle damit verbundenen gastronomischen und sonstigen Leistungen.
  2. Die AGB gelten für die Veranstaltungsräume, die zur Veranstaltung gehörenden Einrichtungen sowie die zur Nutzung freigegebenen Außenbereiche.
  3. Eine ausschließliche Anmietung der Räumlichkeiten ohne Inanspruchnahme gastronomischer Leistungen der Glashütte Bramsche ist grundsätzlich nicht vorgesehen, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird.
  4. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Veranstaltungsvertrag oder bestätigten Angebot gehen diesen AGB vor.

2. Vertragsschluss und Terminreservierung

  1. Eine Anfrage oder vorläufige Terminabstimmung stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
  2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Veranstaltungsort die Buchung des Kunden in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt oder beide Parteien einen entsprechenden Veranstaltungsvertrag schließen.
  3. Mit Vertragsschluss wird der vereinbarte Veranstaltungstermin für den Kunden verbindlich reserviert.
  4. Eine Anzahlung oder Buchungspauschale wird nicht erhoben.
  5. Soweit eine exklusive Nutzung vereinbart wurde, wird der gebuchte Veranstaltungsbereich während des vereinbarten Veranstaltungszeitraums grundsätzlich nicht anderweitig vergeben.

3. Leistungsumfang und Angebot

  1. Art und Umfang der vom Veranstaltungsort geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung und den ergänzend getroffenen Vereinbarungen.
  2. Nach Abstimmung der wesentlichen Wünsche und Anforderungen des Kunden kann ein individuelles Angebot erstellt werden.
  3. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen dem Kunden und dem Veranstaltungsort.
  4. Soweit nach Vertragsschluss zusätzliche Leistungen oder Änderungen vom Kunden gewünscht werden, können hierfür zusätzliche Kosten entstehen. Der Kunde wird hierüber vor der Beauftragung informiert.

4. Preise und Zahlung

  1. Es gelten die im bestätigten Angebot bzw. Veranstaltungsvertrag vereinbarten Preise.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt und nichts anderes ausgewiesen ist.
  3. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich nach Durchführung der Veranstaltung, soweit nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsvereinbarung getroffen wurde.
  4. Rechnungen werden vorzugsweise elektronisch per E-Mail übermittelt.
  5. Rechnungsbeträge sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Gästezahl

  1. Soweit für die Veranstaltung eine Mindest Gästezahl vereinbart wird, ergibt sich diese aus dem jeweiligen Angebot oder Veranstaltungsvertrag.
  2. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gilt bei exklusiven Veranstaltungen grundsätzlich eine Mindest Gästezahl von 50 Erwachsenen.
  3. Die endgültige Gästezahl ist dem Veranstaltungsort spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
  4. Eine für Bestuhlung und Eindeckung erforderliche Sitzordnung ist spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen.
  5. Maßgeblich für die Abrechnung ist die zwischen den Parteien verbindlich vereinbarte Gästezahl, soweit im Angebot oder Veranstaltungsvertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.

6. Kinder und Aufsichtspflicht

  1. Die Aufsichtspflicht für minderjährige Gäste verbleibt während der gesamten Veranstaltung bei den jeweiligen Eltern, Erziehungsberechtigten oder den von diesen mit der Aufsicht beauftragten Personen.
  2. Der Veranstaltungsort übernimmt keine Kinderbetreuung, sofern eine solche nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart wurde.
  3. Das Mitbringen größerer Spielgeräte, Fahrzeuge oder vergleichbarer Gegenstände ist vorher mit dem Veranstaltungsort abzustimmen.

7. Fremddienstleister

  1. Der Kunde darf nach vorheriger Abstimmung externe Dienstleister, insbesondere DJs, Musiker, Fotografen, Floristen oder sonstige Veranstaltungsdienstleister, einsetzen.
  2. Auf Verlangen sind dem Veranstaltungsort rechtzeitig die für die Veranstaltungsorganisation erforderlichen Kontaktdaten der eingesetzten Dienstleister mitzuteilen.
  3. Anlieferungs-, Aufbau-, Abbau- und Abholzeiten sind vorher mit dem Veranstaltungsort abzustimmen.
  4. Externe Dienstleister haben sämtliche gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie die berechtigten Vorgaben des Veranstaltungsortes zu beachten.
  5. Die Versorgung externer Dienstleister mit Speisen und Getränken kann gesondert vereinbart werden.

8. Dekoration, Feuer und Feuerwerk

  1. Dekorationen dürfen nur so angebracht werden, dass Gebäude, Inventar und sonstige Einrichtungen nicht beschädigt werden.
  2. Das Befestigen von Gegenständen an Wänden, Decken, Türen oder sonstigen Gebäudeteilen bedarf der vorherigen Zustimmung des Veranstaltungsortes.
  3. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Konfetti, künstliche Blütenblätter, Streudekoration und vergleichbare Materialien dürfen nur verwendet werden, wenn dies vorher ausdrücklich mit dem Veranstaltungsort vereinbart wurde und keine gesetzlichen, behördlichen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.
  4. Werden nicht genehmigte Materialien verwendet und entstehen dadurch zusätzliche Reinigungs-, Entsorgungs- oder Reparaturkosten, kann der tatsächlich erforderliche Mehraufwand dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
  5. Vom Veranstaltungsort bereitgestellte Dekorationsgegenstände bleiben dessen Eigentum.

9. Getränke

  1. Getränke werden grundsätzlich entsprechend dem vereinbarten gastronomischen Angebot des Veranstaltungsortes bereitgestellt.
  2. Das Mitbringen eigener Getränke ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
  3. Wird das Mitbringen eigener Getränke gestattet, wird kein Korkgeld berechnet.
  4. Sonderwünsche, insbesondere hinsichtlich Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderer Ernährungsformen, sind dem Veranstaltungsort rechtzeitig mitzuteilen. Eine medizinische Beratung oder Garantie der vollständigen Abwesenheit bestimmter Allergene wird hierdurch nicht übernommen.

9a. Cathering

  1. Catering ist frei wählbar – Die Kontaktdaten des jeweiligen Caterers müssen dem Veranstaltungsort mitgeteilt werden.
  2. offenes Feuer ist nicht erlaubt – Grillbuffet ist erlaubt
  3. Sonderwünsche, insbesondere hinsichtlich Allergien, Unverträglichkeiten oder besonderer Ernährungsformen, sind dem Veranstaltungsort rechtzeitig mitzuteilen. Eine medizinische Beratung oder Garantie der vollständigen Abwesenheit bestimmter Allergene wird hierdurch nicht übernommen.

10. Nutzung und Bereitstellung der Räumlichkeiten

  1. Beginn und Ende der Veranstaltung ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung bzw. dem Veranstaltungsvertrag.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, können die Veranstaltungsräume von den Gästen frühestens 30 Minuten vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn betreten werden.
  3. Eine Verlängerung der vereinbarten Veranstaltungszeit bedarf der Zustimmung des Veranstaltungsortes und kann zusätzliche Kosten verursachen.
  4. Der Kunde und seine Gäste haben die Räumlichkeiten, Einrichtungen und Außenbereiche pfleglich zu behandeln und die berechtigten Anweisungen des Veranstaltungsortes zu beachten.

11. Musik und Veranstaltungstechnik

  1. Die vorhandene Haus Musikanlage kann genutzt werden. Jedoch muss hier eine Einweisung von Seiten des Veranstaltungsortes erfolgen.
  2. Der Veranstaltungsort ist berechtigt, die Lautstärke insbesondere zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Auflagen und zum Schutz von Anwohnern angemessen zu begrenzen.
  3. Der Einsatz eigener oder durch externe Dienstleister bereitgestellter Veranstaltungstechnik ist vorher abzustimmen.

12. Persönliche Gegenstände und Garderobe

  1. Persönliche Gegenstände, Geschenke, Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände verbleiben grundsätzlich in der Obhut des jeweiligen Eigentümers.
  2. Eine Verwahrung durch den Veranstaltungsort erfolgt nicht
  3. Die Haftung des Veranstaltungsortes richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

13. Haustiere

  1. Das Mitbringen von Haustieren in die Innenräume ist grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstaltungsortes zulässig.
  2. Hunde sind auf den Außenflächen an der Leine zu führen, soweit keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Für durch ein mitgebrachtes Tier verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
  4. Hinterlassenschaften der Tier müssen auf eigene Rechnung entsorgt werden.

14. Stornierung durch den Kunden

  1. Der Kunde kann die gebuchte Veranstaltung stornieren. Die Stornierung ist dem Veranstaltungsort in Textform, beispielsweise per E-Mail, mitzuteilen.
  2. Da der Veranstaltungstermin nach Vertragsschluss verbindlich reserviert und für andere Interessenten gegebenenfalls nicht mehr zur Verfügung steht, kann bei einer Stornierung ein Anspruch des Veranstaltungsortes auf Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens bestehen.
  3. Soweit nicht im Einzelfall ein konkret entstandener Schaden abgerechnet wird, gelten folgende pauschalierte Stornierungskosten auf Grundlage der verbindlich vereinbarten Vergütung:
    • mehr als 90 Tage vor dem Veranstaltungstermin: keine pauschalierten Stornierungskosten
    • 90 bis 31 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 20 %
    • 30 bis 11 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 60 %
    • 10 Tage oder weniger vor dem Veranstaltungstermin: 80 %
  4. Bereits ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte oder zumutbar erzielbare Einnahmen aufgrund einer Neuvergabe des Veranstaltungstermins sind bei der Berechnung des Schadens zu berücksichtigen.
  5. Dem Veranstaltungsort bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

15. Terminänderung durch den Kunden

  1. Möchte der Kunde den vereinbarten Veranstaltungstermin verlegen, ist dies dem Veranstaltungsort möglichst frühzeitig mitzuteilen.
  2. Eine Terminverlegung setzt voraus, dass der gewünschte Ersatztermin verfügbar ist und der Veranstaltungsort der Änderung zustimmt.
  3. Eine Terminänderung wird erst durch Bestätigung des neuen Termins in Textform verbindlich.
  4. Ob und in welcher Höhe aufgrund der Terminänderung bereits entstandene Kosten zu tragen sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Bestimmungen.

16. Rücktritt und Absage durch den Veranstaltungsort

  1. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Veranstaltungsortes bleiben unberührt.
  2. Der Veranstaltungsort kann insbesondere dann vom Vertrag zurücktreten oder die Veranstaltung ablehnen bzw. abbrechen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer die Durchführung der Veranstaltung rechtswidrig wäre oder eine konkrete erhebliche Gefahr für Personen, Gebäude oder den ordnungsgemäßen Betrieb bestünde und diese Gefahr nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt werden kann.
  3. Gleiches gilt, wenn der Kunde wesentliche Angaben zur Veranstaltung vorsätzlich unrichtig gemacht hat und dem Veranstaltungsort deshalb die Durchführung der Veranstaltung nicht zugemutet werden kann.
  4. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

17. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände

  1. Können vereinbarte Leistungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger Umstände, die keine Vertragspartei zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht erbracht werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall möglichst frühzeitig über mögliche Alternativen, insbesondere eine Terminverlegung, abstimmen.
  3. Weitergehende gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

18. Schäden und Haftung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden, die während der Veranstaltung festgestellt oder verursacht werden, dem Veranstaltungsort unverzüglich mitzuteilen.
  2. Für Schäden, die der Kunde schuldhaft verursacht, haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften.
  3. Für Schäden, die Gäste oder vom Kunden beauftragte Dritte verursachen, gelten die jeweiligen gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
  4. Der Veranstaltungsort haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen einer Haftung vorliegen.
  5. Ebenfalls unberührt bleibt die gesetzliche Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

19. Verhalten der Gäste und Hausrecht

  1. Der Veranstaltungsort übt in seinen Räumlichkeiten und auf seinem Gelände das Hausrecht aus.
  2. Kunden und Gäste haben berechtigte Anweisungen des Veranstaltungsortes und seiner Mitarbeiter, insbesondere hinsichtlich Sicherheit, Brandschutz, Lärmschutz und Schutz des Inventars zu beachten.
  3. Personen, von denen eine konkrete Gefahr für andere Gäste, Mitarbeiter oder Sachen ausgeht oder die trotz Aufforderung erhebliche Störungen verursachen, können im erforderlichen Umfang von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

20. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Veranstaltungsvertrages können in Textform, insbesondere per E-Mail, vereinbart werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Gerichtsstand.
  4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstaltungsortes als Gerichtsstand vereinbart werden.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon grundsätzlich unberührt.